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Eine neue Chance für den Aargau!

Kantonale Unterkunft Zeiningen

Bis zum 30. Juni läuft die Vernehmlassung der Verordnungen zum neuen Asyl- und Ausländergesetz. Die Auswirkungen der Gesetzesänderungen werden nun konkret sichtbar. Neben den Verfahrensfragen, die im Abstimmungskampf eingehend diskutiert wurden, regeln die Verordnungen auch Finanz- und Integrationsfragen. Der Bund entschädigt die Kantone künftig für die meisten Aufgaben mit Globalpauschalen und spart so Verwaltungsaufwand. Für sozialhilfeabhängige Personen die sich im Asylverfahren befinden, die als Ausländer/in vorläufig aufgenommen oder die schutzbedürftig sind, soll der Kanton Aargau pro Tag voraussichtlich Fr. 48.76 erhalten. Das ist nicht wenig Geld und reicht aus, um die Betroffenen angemessen und menschenwürdig zu betreuen, zu verpflegen, unterzubringen und medizinisch zu versorgen. Auch für Deutschkurse bleibt noch Spielraum. Zusätzlich erhält der Kanton Verwaltungskosten ausbezahlt.

 

 

Der Aargau hat nun die Chance die eigene Sozialhilfe- und Präventionsverordnung zu ändern und Asylsuchenden anständige Unterhaltsbeiträge zuzugestehen. Es ist unverantwortbar, wenn Kinder bis zu 6 Jahren von der obigen Globalpauschale für ihren Lebensunterhalt gerade mal 5 Franken pro Tag ausbezahlt erhalten. Noch immer trägt jeder Asylsuchende durch die Kürzung des Taschengeldes mit einem Franken pro Tag zur Sanierung des Aargauer Staatshaushaltes bei. Meine Forderung ist ganz simpel: Der Kanton Aargau verwendet künftig die Globalpauschale die er vom Bund erhält vollumfänglich zugunsten der Betroffenen. Dazu ändert er auf den 1.1.2008 die Sozialhilfe- und Präventionsverordnung.

 

 

Kurt Brand

Stellenleiter Caritas Aargau und Vorstandsmitglied Verein Netzwerk Asyl


Aarau, 01. Mai 2007

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